§ 299 Abs 3 BVergG 2018
BVwG, 29.01.2020, W139 2225291-2/34E
Im Sektorenbereich besteht zwar nach der hier maßgeblichen Rechtslage des BVergG 2006 keine mit § 128 BVergG 2006 für den klassischen Bereich korrespondierende Norm betreffend die Verfassung einer Niederschrift über die Prüfung der Angebote bzw deren Dokumentation (siehe aber nunmehr § 299 Abs 3 BVergG 2018, wonach auch im Sektorenbereich die Prüfung der Angebote so zu dokumentieren ist, dass alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände