§ 69 BVergG 2006, § 320 Abs 1 BVergG 2006
VwGH, 02.06.2020, Ra 2017/04/0066
22. Die Revisionswerberin übersieht mit ihrem Vorbringen jedoch zum einen, dass es im gegenständlichen Nachprüfungsverfahren allein um die Rechtmäßigkeit der bekämpften Zuschlagsentscheidung geht und nicht etwa um die Frage, ob die Auftraggeberin den Zuschlag erteilen darf. Zum anderen lässt die Revisionswerberin unerwähnt, dass der Verwaltungsgerichtshof in den genannten Erkenntnissen auch klargestellt hat, dass § 69 BVergG 2006 keine Verpflichtung des Auftraggebers zu einer ständigen Überprüfung enthält, ob nach den dort genannten Zeitpunkten die Eignung seitens des Unternehmers noch vorliegt oder nicht.