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Gegenstand des Nachprüfungsverfahren bei Anfechtung der Zuschlagsentscheidung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2020/37RPA 2020, 247 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 69 BVergG 2006, § 320 Abs 1 BVergG 2006

VwGH, 02.06.2020, Ra 2017/04/0066

22. Die Revisionswerberin übersieht mit ihrem Vorbringen jedoch zum einen, dass es im gegenständlichen Nachprüfungsverfahren allein um die Rechtmäßigkeit der bekämpften Zuschlagsentscheidung geht und nicht etwa um die Frage, ob die Auftraggeberin den Zuschlag erteilen darf. Zum anderen lässt die Revisionswerberin unerwähnt, dass der Verwaltungsgerichtshof in den genannten Erkenntnissen auch klargestellt hat, dass § 69 BVergG 2006 keine Verpflichtung des Auftraggebers zu einer ständigen Überprüfung enthält, ob nach den dort genannten Zeitpunkten die Eignung seitens des Unternehmers noch vorliegt oder nicht.

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