§ 13 Abs 1 BVergG 2006, Art 133 Abs 4 B-VG, § 34 Abs 1 VwGG
VwGH, 04.05.2020, Ra 2018/04/0200
Die Frage, ob bestimmte Beschaffungsvorgänge eine Zusammenrechnung der Aufträge erforderlich machen, ist aus einer Gesamtschau unter Bedachtnahme auf die Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen.