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Die Zusammenrechnung von Beschaffungsvorgängen ist eine Frage des Einzelfalls

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2020/31RPA 2020, 245 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 13 Abs 1 BVergG 2006, Art 133 Abs 4 B-VG, § 34 Abs 1 VwGG

VwGH, 04.05.2020, Ra 2018/04/0200

Die Frage, ob bestimmte Beschaffungsvorgänge eine Zusammenrechnung der Aufträge erforderlich machen, ist aus einer Gesamtschau unter Bedachtnahme auf die Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen.

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