Im Vergabewesen gilt der Grundsatz, dass der Auftraggeber die für ihn günstigste Leistung bekommen soll. Dazu soll ein Wettbewerb um den Auftrag stattfinden, in den möglichst viele Wirtschaftsteilnehmer einbezogen werden sollen. Der Auftraggeber will dabei eine definierte Leistung möglichst billig und qualitativ hochwertig haben. Dazu sollen sich die Wirtschaftsteilnehmer anstrengen und ihm nach vorgegebenen Bedingungen ein bestmögliches Angebot unterbreiten.