Deskriptoren: Feststellungsverfahren; Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb; Auftragsgegenstand; CPV-Nomenklatur; Änderung des Auftragsgegenstandes; Vergabeverfahren ohne Bekanntmachung.
Eine Abweichung vom in der Bekanntmachung genannten Auftragsgegenstand führt dazu, dass das eigentlich durchgeführte Vergabeverfahren ohne Bekanntmachung bleibt.