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Geringe Determinierung der Gleichwertigkeit fällt zum Nachteil des Auftraggebers aus

JudikaturBvwgRaimund MadlRPA 2020, 145 Heft 3 v. 15.6.2020

Deskriptoren: Ausbildungsnachweis; gleichwertiger; Bodenmarkierung; Ausbildung zur Fachkraft für; Eignung; Zeitpunkt des Vorliegens der; Leistungsfähigkeit; technische; Schulung der Mitarbeiter; Grobprüfung der Gleichwertigkeit einer unternehmensinternen.

Normen: § 79 Z 1 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 2 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018, § 193 BVergG 2018, § 915 ABGB

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