vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Abweichen von einer geeigneten Leitlinie

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2020/13RPA 2020, 122 Heft 2 v. 15.4.2020

§ 105 Abs 3 BVergG 2018

BVwG, 15.05.2019, W134 2215377-2/16E

Die Antragstellerin hat vorgebracht, die von der Auftraggeberin in der Ausschreibung gewählte Materialeigenschaft „PVC-frei“ sei rechtswidrig und stelle ein gänzliches Abweichen von der ÖNORM EN ISO 20697, Punkt 5.2, dar. Die ÖNORM EN ISO 20697, Punkt 5.2, welche nur in englischer Sprache vorliegt, wurde von der Antragstellerin

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!