§ 105 Abs 3 BVergG 2018
BVwG, 15.05.2019, W134 2215377-2/16E
Die Antragstellerin hat vorgebracht, die von der Auftraggeberin in der Ausschreibung gewählte Materialeigenschaft „PVC-frei“ sei rechtswidrig und stelle ein gänzliches Abweichen von der ÖNORM EN ISO 20697, Punkt 5.2, dar. Die ÖNORM EN ISO 20697, Punkt 5.2, welche nur in englischer Sprache vorliegt, wurde von der Antragstellerin