Deskriptoren: Busverkehrsdienstleistungen; Direktvergabe; In-House Vergabe; Beteiligung.
Normen: Art 5 Abs 2 VO 1370/2007
Art 5 Abs 2 PSO-VO ist dahin auszulegen, dass er auf die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Konzessionen im Sinne der RL 2014/23/EU annehmen, nicht anwendbar ist.