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Keine In-House Vergabe von Aufträgen über Busverkehrsdienstleistungen nach Art 5 Abs 2 PSO-VO

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2019, 371 Heft 6 v. 15.12.2019

Deskriptoren: Busverkehrsdienstleistungen; Direktvergabe; In-House Vergabe; Beteiligung.

Normen: Art 5 Abs 2 VO 1370/2007

Art 5 Abs 2 PSO-VO ist dahin auszulegen, dass er auf die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Konzessionen im Sinne der RL 2014/23/EU annehmen, nicht anwendbar ist.

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