§ 138 BVergG 2018, § 139 BVergG 2018
BVwG, 18.01.2019, W187 2211072-2/21E
Die in Aussicht genommene Zuschlagsempfängerin hat ihrem Angebot neben einer Eigenerklärung auch eine Führungsbestätigung des ANKÖ beigelegt. Durch diese Berufung auf ein elektronisches Register hat sie die Nachweise bereits mit ihrem Angebot vorgelegt, sodass alle Aufträge zur Ergänzung des Angebots Aufträge zur Mängelbehebung iSd § 138 f BVergG sind (zB VwGH 12.9.2016, Ra 2015/04/0081; 15.3.2017, Ra 2014/04/0052).