§ 187 Abs 1 BVergG 2006, § 269 BVergG 2006
VwGH, 30.04.2019, Ra 2018/04/0196
16 Der Vollständigkeit halber wird aber auf Folgendes hingewiesen: Das Verwaltungsgericht ist unter Verweis auf § 187 Abs 1 BVergG 2006 zutreffend davon ausgegangen, dass die Vergabe an einen geeigneten Bieter zu erfolgen hat. Ein Mangel der Leistungsfähigkeit, der bei einem mehrstufigen Verfahren erst in einer späteren Stufe zutage tritt, ist daher auch dann aufzugreifen, wenn die Eignung bereits in der ersten Stufe geprüft worden ist (vgl dazu, dass die Eignung nicht verloren gehen darf, die Erläuterungen zur Regelung für öffentliche Auftraggeber in § 69 BVergG 2006, RV 1171 BlgNR 22. GP , 61).