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Zulässigkeit der Revision unabhängig von der Form der angefochtenen Entscheidung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2019/15RPA 2019, 180 Heft 3 v. 1.6.2019

§ 28 VwGG

VwGH, 27.02.2019, Ra 2017/04/0054

Vorauszuschicken ist, dass das Verwaltungsgericht die Zurückweisung mangels Antragslegitimation anstelle in Beschlussform in Erkenntnisform ausgefertigt hat. Für die Frage der Zulässigkeit der Revision spielt es jedoch keine Rolle, ob das Verwaltungsgericht seine Entscheidung in die richtigerweise zu wählende Form eines Beschlusses oder eines Erkenntnisses gekleidet hat. Das Vergreifen in der Form steht der Erledigung einer Revision nicht entgegen, weil die für das Revisionsverfahren geltenden Vorschriften sowohl auf Erkenntnisse als auch auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Anwendung finden (vgl VwGH 30.9.2014, Ra 2014/02/0045).

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