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Einzelfallprüfung der Nichtigerklärung des Vertrags bei Verletzung der Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Vorinformation nach Art 7 Abs 2 PSO-VO

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2019/7RPA 2019, 178 Heft 3 v. 1.6.2019

Art 7 Abs 2 VO (EG) 1370/2007, § 312 BVergG 2006, § 334 Abs 2 VO (EG) 1370/2007

VwGH, 21.11.2018, Ra 2016/04/0115

Ob die Verletzung der Vorinformationspflicht im Hinblick auf den Effektivitätsgrundsatz bzw den Gleichbehandlungsgrundsatz zur Nichtigerklärung der Ausschreibung führen muss, ist nach dem zitierten EuGH-Urteil C-518/17 , Rn 70, unter Berücksichtigung der relevanten Umstände der betreffenden Sache – und somit im konkreten Einzelfall – zu beurteilen. Maßgeblich für diese Beurteilung ist in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem – wenn auch ohne Vorinformation – ein Vergabeverfahren mit Bekanntmachung durchgeführt wird, ob einem interessierten Unternehmer ausreichend Zeit für die Vorbereitung zur Verfügung steht bzw ob es durch die unterlassene Vorinformation zu einer Benachteiligung gegenüber anderen Unternehmern (insbesondere demjenigen, der bislang mit der Durchführung des Auftrags betraut war und infolgedessen genaue Kenntnis von all dessen Merkmalen hatte) kommt.

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