Art 1 RL 89/665/EWG , Art 2c RL 89/665/EWG , Art 47 GRC
EuGH, 14.02.2019, C-54/18
Cooperativa Animazione Valdocco Übersetzung durch die Redaktion.
38 Daher ist auf die erste Frage zu antworten, dass die Richtlinie 89/665 , insbesondere ihre Artikel 1 und 2c, im Lichte von Artikel 47 der Charta gelesen so zu verstehen sind, dass sie dem nationalen Recht wie im Ausgangsverfahren nicht entgegenstehen, das vorsieht, dass ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidungen des Auftraggebers, einen Bewerber zu einem Vergabeverfahren zuzulassen oder ihn davon auszuschließen innerhalb von 30 Tagen ab der Zustellung an die betroffenen Parteien eingebracht werden müssen und andernfalls als verspätet angesehen werden, vorausgesetzt dass diese Entscheidungen eine Zusammenfassung der wesentlichen Gründe enthalten, die sicherstellen, dass die betroffenen Personen von der geltend gemachten Verletzung von Unionsrecht wissen oder wissen können.