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Über die Bemessung der Pauschalgebühren

JudikaturVwGHBerthold HofbauerRPA 2019, 140 Heft 3 v. 1.6.2019

Deskriptoren: Bemessung der Pauschalgebühren; Gebührensätze; geschätzter Auftragswert.

Normen: § 1 WVPVO, § 2 WVPVO

Überschreitet der geschätzte Auftragswert bzw der tatsächliche Auftragswert den EU-Schwellenwert um das Zehnfache, betragen die Pauschalgebühren das Dreifache von der in § 1 WVPVO festgelegten Gebühr (§ 2 WVPVO). Ob der geschätzte Auftragswert oder der tatsächliche Auftragswert heranzuziehen ist, hängt davon ab, ob bereits der Zuschlag erteilt wurde.

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