Deskriptoren: offenes Verfahren; Zuschlagskriterien; Bewertung in mehreren Phasen; Grundsatz des Wettbewerbs.
Normen: Art 18 RL 2014/24/EU , Art 27 RL 2014/24/EU , Art 66 RL 2014/24/EU , Art 67 RL 2014/24/EU
Die RL 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die es den öffentlichen Auftraggebern gestatten, in den Vergabebedingungen eines offenen Ausschreibungsverfahrens Mindestanforderungen hinsichtlich der technischen Bewertung festzulegen, so dass die abgegebenen Angebote, die nach abgeschlossener technischer Bewertung eine vorab festgelegte Mindestpunktzahl nicht erreichen, von der weiteren Bewertung, die sowohl auf technischen als auch auf preislichen Kriterien beruht, ausgeschlossen werden.