Deskriptoren: Nichteinhalten von Muss-Kriterien; Gleichbehandlungsgrundsatz.
Normen: § 141 Abs 2 BVergG 2006, § 3 Abs 2 lit b KAKuG
Gemäß § 3 Abs 2 lit b KAKuG muss für die sanitätsbehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt das Eigentumsrecht oder ein sonstiges Recht zur Benützung der für die Anstalt in Aussicht genommenen Betriebsanlage nachgewiesen werden. Eine damit korrespondierende Festlegung in der Ausschreibungsunterlage, wonach dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung als zwingendes MUSS-Kriterium vorliegen muss, lässt keinen Interpretationspielraum offen.