Deskriptoren: Schadenersatz; Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren; Vertrauensschaden; Zwischenurteil.
Normen: § 337 BVergG 2006, § 341 BVergG 2006
Ob bestimmte, vom Bewerber behauptete Kosten solche der „Teilnahme am Vergabeverfahren“ sind kann nach dem Wortlaut des Gesetzes nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden.