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Zum Umfang der ersatzfähigen Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren

JudikaturOGHMichael KröswangRPA 2019, 83 Heft 2 v. 1.4.2019

Deskriptoren: Schadenersatz; Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren; Vertrauensschaden; Zwischenurteil.

Normen: § 337 BVergG 2006, § 341 BVergG 2006

Ob bestimmte, vom Bewerber behauptete Kosten solche der „Teilnahme am Vergabeverfahren“ sind kann nach dem Wortlaut des Gesetzes nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden.

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