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Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung mangels nachvollziehbarer Angebotsprüfung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2018/38RPA 2018, 313 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 122 BVergG 2006, § 123 BVergG 2006, § 125 BVergG 2006

BVwG, 31.07.2018, W123 2196006-2/29E

Die angefochtene Zuschlagsentscheidung ist schon deshalb mit Rechtswidrigkeit behaftet, weil eine gesetzeskonforme Prüfung des Angebotes der präsumtiven Zuschlagsempfängerin im Sinne der §§ 122 ff BVergG für den erkennenden Senat nicht nachvollziehbar ist.

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