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§ 56 Abs 7 bei der Einbringung von Nachprüfungsanträgen nicht anwendbar

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2018/30RPA 2018, 311 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 56 Abs 7 BVergG 2006

VfGH, 27.06.2018, E 1933/2018

Soweit in der Beschwerde die Verfassungswidrigkeit des § 56 Abs 7 BundesvergabeG 2006 behauptet wird, wendet sie sich gegen vom Bundesverwaltungsgericht nicht angewendete und auch nicht anzuwendende Rechtsvorschriften.

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