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Vertiefte Angebotsprüfung auf europäischer Ebene

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2018, 48 Heft 1 v. 1.2.2018

Deskriptoren: vertiefte Angebotsprüfung; Einsicht in Unterlagen; Personaleinsatz; Prüfung des Sachverhalts.

Normen: Art 139 Abs 1 VO 2342/2002 , Art 146 Abs 4 VO 2342/2002

Eine mögliche Verfälschung der Beweismittel durch das Gericht muss sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf.

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