Das Vergaberecht moderner unionsrechtlicher Prägung weist eine zunehmende Schnittmenge zum Lauterkeitsrecht auf. Gerade im Zusammenhang mit dem Handeln im geschäftlichen Verkehr zur Förderung fremden Wettbewerbs stellen sich konkrete Sachverhalte, in denen versucht wird, vergaberechtlich Wünschenswertes durch das Gesetz zum Schutz vor unlauteren Wettbewerb (UWG 2007) zu erreichen. Das zivile Höchstgericht hat dabei Fallgruppen herausgebildet und wendet das UWG 2007 auf vergaberechtliche Sachverhalte sehr restriktiv an. Der folgende Beitrag versucht die korrigierende Wirkung des Lauterkeitsrechts in Vergabesachen zu erläutern.