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Kurznachrichten

KurznachrichtenHubert ReisnerRPA 2018, 5 Heft 1 v. 1.2.2018

Neuigkeiten aus Brüssel

• Neuberechnung der Schwellenwerte

Die Europäische Kommission hat – wie alle zwei Jahre – die Schwellenwerte neu berechnet und vier neue SchwellenwertVO beschlossen. Sie betreffen öffentliche Aufträge,11Delegierte Verordnung (EU) 2017/2365 der Kommission vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren, ABl L 337 vom 19.12.2017, S 19. Sektorenaufträge,22Delegierte Verordnung (EU) 2017/2364 der Kommission vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren, ABl L 337 vom 19.12.2017, S 17. Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit33Delegierte Verordnung (EU) 2017/2367 der Kommission vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren, ABl L 337 vom 19.12.2017, S 22. sowie Konzessionen44Delegierte Verordnung (EU) 2017/2366 der Kommission vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren, ABl L 337 vom 19.12.2017, S 21.. Sie gelten ab 1. Jänner 2018 und wurden unverzüglich in Österreich kundgemacht.55BGBl II 2017/411, ausgegeben am 29. Dezember 2017. Die rein innerstaatlichen Subschwellenwerte sind davon nicht betroffen.66BGBl II 2012/95 idF BGBl II 2016/250.

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