Neuigkeiten aus Brüssel
• Neuberechnung der Schwellenwerte
Die Europäische Kommission hat – wie alle zwei Jahre – die Schwellenwerte neu berechnet und vier neue SchwellenwertVO beschlossen. Sie betreffen öffentliche Aufträge,1 Sektorenaufträge,2 Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit3 sowie Konzessionen4. Sie gelten ab 1. Jänner 2018 und wurden unverzüglich in Österreich kundgemacht.5 Die rein innerstaatlichen Subschwellenwerte sind davon nicht betroffen.6