Vertragsänderungen nach der Vergabe von öffentlichen Aufträgen können vergaberechtlich von Bedeutung sein. So viel wissen wir aus der Rechtsprechung der Vergangenheit. Vor allem Vertragsverletzungsverfahren und Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH haben das gezeigt.1 Auch die Überschreitung von Rahmenvereinbarungen kann gleichartige Aspekte enthalten und inhaltlich gleich zu betrachten sein.2