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Mangel bei Ausfüllen einer Bieterlücke

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2017/38RPA 2017, 315 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 106 Abs 7 BVergG 2006, § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006

LVwG NÖ, 16.03.2017, LVwG-VG-3/001-2017

Nach ständiger Judikatur liegt im Nichtausfüllen bzw unzureichenden Ausfüllen von Bieterlücken ein unbehebbarer Mangel, wenn durch eine Mängelbehebung eine materielle Verbesserung der Wettbewerbsstellung gegenüber den Mitbietern eintreten würde [Verbesserung der Wettbewerbssituation durch Zeitgewinn für die Festlegung von Spezifikationen und exakter Typen und Fabrikate]

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