§ 320 Abs 1 BVergG 2006
BVwG, 11.05.2017, W131 2151745-2/34E
Soweit in der Verhandlung am 8.5.2017 die Antragslegitmation der ASt im Punkte angeblich fehlender Befugnis bestritten wurde, ist darauf hinzuweisen, dass die ASt bislang nicht bestandfest ausgeschieden wurde und der ASt daher iSd gebotenen Auslegung des § 320 BVergG gemäß EuGH Rs C-355/15 jedenfalls Antagslegitimation zukommt, zumal der Schadensbegriff bzw evtl: „Rechtsverletzungsbegriff“ der §§ 320ff BVergG im Oberschwellen- und Unterschwellenbereich gleichheitskonform gleich auszulegen ist.