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Anrechnung anteilig erbrachter Referenzen

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2017/28RPA 2017, 313 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 75 BVergG 2006

BVwG, 16.03.2017, W134 2147309-2/31E

Die geforderten Referenzen sind im Leistungsverzeichnis in der Position 01.00.B1.04K geregelt. Der Senat prüfte in der mündlichen Verhandlung im Detail das Vorliegen der geforderten Referenzen. Der präsumtiven Zuschlagsempfängerin zurechenbar wurde jedenfalls ein Tunnelprojekt mit einem Auftragswert größer € 3,6 Millionen und mit einer Tunnellänge größer 3000 m nachgewiesen, wobei betreffend den Projektinhalt zumindest drei von sechs Hauptgruppen gemäß Positionsnummer 01.00.B1.04H erfüllt sind (siehe Referenzauftraggeberbestätigung: Vergabeakt Ordner D, 4/1-7t). Gemäß der Referenzauftraggeberbestätigung wurde dabei eine Eigenleistung von 30 % erbracht. Entsprechend dem objektiven Erklärungswert der Ausschreibungsunterlagen für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt widerspricht dies nicht den Ausschreibungsunterlagen. Dass bei großen Tunnelprojekten regelmäßig eine Eigenleistung einzelner Unternehmen von (deutlich) unter 100 % vorliegt entspricht auch der Lebenserfahrung, wonach bei derartigen Tunnelprojekten oft mehrere Unternehmen arbeitsteilig beschäftigt sind.

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