§ 17 Abs 3 AVG 1991, § 311 BVergG 2006, § 314 BVergG 2006, § 25 VwGG
VwGH, 01.02.2017, Ro 2016/04/0054
33 Der (nachträglich gestellte) Antrag der Revisionswerberin auf Akteneinsicht hinsichtlich der Schätzungs- und Berechnungsgrundlagen der mitbeteiligten Auftraggeber (betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes) war abzuweisen, weil die angeführten Aktenbestandteile bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (aufgrund der möglichen Beeinträchtigung von Geschäftsinteressen der mitbeteiligten Auftraggeber und des Gebotes der Gleichbehandlung der Bieter) von der Akteneinsicht ausgenommen wurden (vgl § 25 Abs 2 dritter Satz VwGG). Soweit die Revisionswerberin die Ausnahme von der Akteneinsicht durch das Verwaltungsgericht als Verfahrensfehler rügt, zeigt sie damit schon mangels entsprechender Relevanzdarstellung keine grundsätzliche Rechtsfrage auf.