§ 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006, § 320 BVergG 2006, § 321 BVergG 2006, § 34 Abs 1 VwGG
VwGH, 21.12.2016, Ra 2016/04/0132
Die Revisionswerberin bringt schließlich vor, die Festlegung eines jeden einzelnen Angebotsbestandteils als „wesentlich“ widerspreche der Zielsetzung der Entwicklung eines echten Wettbewerbs. Dazu ist anzumerken, dass diese Festlegung bestandfest geworden ist und allfällige Rechtswidrigkeiten einer bestandfesten Entscheidung vom (nunmehr) Verwaltungsgericht im Rahmen der Nachprüfung einer späteren Auftraggeberentscheidung nicht mehr aufgegriffen werden dürfen (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 17. Juni 2014, 2013/04/0029, mwN).