vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kriterien für eine nicht plausible Zusammensetzung des Gesamtpreises

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2017/13RPA 2017, 310 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 125 Abs 4 Z 1 BVergG 2006, § 125 Abs 4 Z 2 BVergG 2006, § 125 Abs 4 Z 3 BVergG 2006, § 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006

VwGH, 21.12.2016, Ra 2016/04/0132

Die Verneinung einer plausiblen Zusammensetzung des Gesamtpreises im Sinn des § 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006 verlangt nicht, dass alle – im Übrigen nur deklarativ aufgezählten – Kriterien des § 125 Abs 4 Z 1 bis 3 BVergG 2006 kumulativ erfüllt sind und somit auch geprüft werden müssen. Es führt daher nicht zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Erkenntnisses, dass das VwG nicht hinterfragt hat, ob „der Einheitspreis für geringerwertige Leistungen geringer als für höherwertige Leistungen“ war (vgl § 125 Abs 4 Z 2 BVergG 2006).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!