§ 14 Abs 2 Z 2 S.VKG 2007, § 23 Abs 1 Z 5 S.VKG 2007, § 312 Abs 2 Z 2 BVergG 2006, § 322 Abs 1 Z 5 BVergG 2006
VwGH, 23.11.2016, Ra 2015/04/0084
Die Revisionswerberin hat in ihrem Nachprüfungsantrag im Zuge der Darlegung der verletzten Rechte ausgeführt, dass sie bei einer rechtskonformen Angebotsprüfung den Zuschlag hätte erhalten müssen, weil das Angebot der Zuschlagsempfängerin auszuscheiden gewesen wäre, und sie hat die Ausschreibungswidrigkeit des Angebotes der Zuschlagsempfängerin (unter anderem) damit begründet, dass diese keine rahmenlosen Photovoltaikmodule angeboten habe.