Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG
EuGH, 21.12.2016, C-355/15
Bietergemeinschaft Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich
24 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 89/665 nach ihrem Art 1 Abs 1 nur auf Nachprüfungsanträge in Bezug auf Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2004/18 Anwendung findet, die nicht gemäß den Art 10 bis 18 der Richtlinie 2004/18 von deren Anwendungsbereich ausgenommen sind.