vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zwingender Ausschlussgrund kann nicht relativiert werden

JudikaturEuGHSonja VrbovszkyRPA 2017, 123 Heft 2 v. 1.4.2017

Deskriptoren: Fakultative Ausschlussgründe; zwingender Ausschlussgrund; Ausschlussgründe; schwere berufliche Verfehlung; Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Normen: Art 45 Abs 2 RL 2004/18/EG , RL 89/665/EWG

Art 45 Abs 2 RL 2004/18/EG steht dem nicht entgegen, dass eine nationale Regelung einen öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob ein Bewerber um einen öffentlichen Auftrag, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, tatsächlich auszuschließen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte