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Auch für Private erbrachte Referenzen brauchen eine Bestätigung

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2016, 360 Heft 6 v. 1.11.2016

Deskriptoren: Referenz; technische Leistungsfähigkeit; Beglaubigung.

Normen: Art 48 Abs 2 lit a Z ii RL 2004/18/EG

Art 48 Abs 2 lit a Z ii zweiter Gedankenstrich RL 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er die Voraussetzungen erfüllt, um – bei fehlender Umsetzung in innerstaatliches Recht – Privatpersonen Rechte zu verleihen, die diese vor den nationalen Gerichten gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber geltend machen können, soweit dieser eine öffentliche Einrichtung ist oder kraft staatlichen Rechtsakts unter staatlicher Aufsicht eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse zu erbringen hat und hierzu mit besonderen Rechten ausgestattet ist, die über das hinausgehen, was für die Beziehungen zwischen Privatpersonen gilt.

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