§ 3 Vlbg VNPG 2003, § 320 Abs 1 BVergG 2006
LVwG Vlbg, 27.06.2016, LVwG-314-2/2016-S1
Der Antragsteller hat ein ausschreibungswidriges Angebot gelegt und er wäre daher auszuscheiden gewesen. Dennoch war seine Antragslegitimation zu bejahen. Wenn nämlich der Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag durchdringt, kann ein Widerruf nicht ausgeschlossen werden. Letzteres selbst dann nicht, wenn noch andere Bieter am Vergabeverfahren teilgenommen haben, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die geltend gemachten Rechtswidrigkeiten auch die anderen Angebote erfassen und deshalb ein Widerrufungsgrund gegeben ist (Hinweis auf EuGH C-689/13 , Airgest SpA).