§ 511 ZPO
OGH, 24.05.2016, 4 Ob 78/16y
Auch der OGH ist an seine in derselben Sache in einem früheren Aufhebungsbeschluss ausgesprochene Rechtsansicht gebunden.
§ 511 ZPO
OGH, 24.05.2016, 4 Ob 78/16y
Auch der OGH ist an seine in derselben Sache in einem früheren Aufhebungsbeschluss ausgesprochene Rechtsansicht gebunden.