Man stelle sich vor, dass sich eine Bietergemeinschaft an einem Vergabeverfahren beteiligt und ein Mitglied dieser Bietergemeinschaft wird während des laufenden Verfahrens insolvent. Aus dem Bauch gesagt wäre die erste Reaktion wohl, dass dieser Rest einer Bietergemeinschaft auszuscheiden wäre. Überhaupt ist in einem solchen Fall die Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sehr fraglich, wenn ein Unternehmen so rasch insolvent wird.