§ 17 Abs 2 TVergNG 2006, § 334 Abs 2 BVergG 2006
VwGH, 16.03.2016, 2015/04/0005
Gemäß § 148 Abs 1 ZPO ist der Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung bei dem Gericht einzubringen, bei dem die versäumte Prozesshandlung vorzunehmen war, hier also beim Erstgericht, bei dem das versäumte Vorbringen zu erstatten gewesen wäre.