Art 45 Abs 2 RL 2004/18/EG
SA GA Manuel Campos Sánchez-Bordona, 30.06.2016, C-171/15
Connexxion Taxi Services
Art 45 Abs 2 der Richtlinie 2004/18/EG [...] steht einer nationalen Vorschrift wie der in diesem Rechtsstreit streitigen nicht entgegen, nach der der öffentliche Auftraggeber beim Ausschluss eines Bieters, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, auch dann den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden hat, wenn sich diese Befugnis nicht ausdrücklich aus der Beschreibung ergibt.