SA GA Nils Wahl, 16.06.2016, C-225/15
Politano‘
Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge und im speziellen ihr Artikel 47 sind auf ein Gesetz eines Mitgliedsstaates, die das Verfahren zur Vergabe von Glücksspielkonzessionen wie im Ausgangsverfahren festlegt, nicht anwendbar.