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Keine amtswegige Überweisung an das zuständige Gericht im Zivilverfahren

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2016/26RPA 2016, 187 Heft 3 v. 1.6.2016

OGH, 17.02.2016, 3 Ob 172/15p

Eine amtswegige Überweisung an das zuständige Gericht findet nicht statt (6 Ob 174/15d = RIS-Justiz RS0036584 [T4]). Der Wiedereinsetzungsantrag ist daher zurückzuweisen.

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