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Keine generelle Beurteilung der Maßgeblichkeit von „besonderen wirtschaftlichen Gründen“ im Zuge der vertieften Angebotsprüfung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2016/24RPA 2016, 186 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 125 Abs 4 BVergG 2006, § 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006

VwGH, 20.01.2016, Ra 2015/04/0091

Nach der – auf die Rechtslage nach Einführung der Verwaltungsgerichte übertragbaren – Rechtsprechung des VwGH zu § 125 BVergG 2006 ist die Angemessenheit der Preise (nunmehr) vom Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der dem Auftraggeber zur Verfügung gestandenen Unterlagen zu prüfen, wobei im Einzelnen (insbesondere) die in § 125 Abs 4 Z 1 bis 3 BVergG 2006 genannten Kriterien maßgeblich sind (Hinweis E vom 17. September 2014, 2012/04/0016, mwN). Eine

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