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Die Rechtsform der Beziehung zum Dritten ist frei

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2016, 110 Heft 2 v. 1.4.2016

Deskriptoren: Berufung auf Mittel Dritter; Nachweis; Rechtsform; Kooperationsvertrag; Arbeitsgemeinschaft; Bietergemeinschaft; Personengesellschaft.

Normen: Art 44 Abs 1 RL 2004/18/EG , Art 47 Abs 2 RL 2004/18/EG , Art 48 Abs 3 RL 2004/18/EG

Die Art 47 Abs 2 und 48 Abs 3 der RL 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass es ihnen zuwiderläuft, wenn ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen in einem Vergabeverfahren einen Bieter, der sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, dazu verpflichten kann, vor der Erteilung des Zuschlags mit diesen Unternehmen einen Kooperationsvertrag abzuschließen oder eine Personengesellschaft zu gründen.

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