Deskriptoren: Ausgliederung; Vertragsbeendigung; Kündigung aus betrieblichen Gründen; Betriebsübergang; wirtschaftliche Einheit.
Normen: Art 1 Abs 1 RL 2001/23/EG
Ein Betriebsübergang iSd RL 2001/23/EG kann auch dann vorliegen, wenn (i) ein öffentlicher Auftraggeber die Erbringung bestimmter Dienstleistungen zunächst an ein privates Unternehmen auslagert und das Unternehmen zu diesem Zweck im Eigentum des öffentlichen Auftraggebers stehende Betriebsmittel verwendet und (ii) der öffentliche Auftraggeber sodann den Vertrag mit dem privaten Unternehmen beendet und dieselben Dienstleistungen unter Verwendung derselben Betriebsmittel selbst erbringt, ohne jedoch das Personal des privaten Auftragnehmers zu übernehmen.