vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesondert anfechtbare Entscheidungen bei nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen

JudikaturVwGHStephan Heid , Berthold HofbauerRPA 2015, 28 Heft 1 v. 1.2.2015

Deskriptoren: Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungen, gesondert anfechtbare Entscheidungen, objektiver Erklärungswert von Willenserklärungen.

Normen: BVergG § 141 Abs 5

Gesondert anfechtbare Entscheidungen gemäß § 141 Abs 5 BVergG müssen die Sphäre des Auftraggebers verlassen und nach Außen in Erscheinung treten. Akte der internen Willensbildung des Auftraggebers können keine derartigen Entscheidungen darstellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte