In einer jüngst ergangenen Entscheidung klärt der OGH1 die für die Praxis höchst relevante Frage, ob herabwürdigende bzw kreditschädigende Aussagen in Anträgen an die Vergabebehörden bzw Kontrollinstanzen zu Ansprüchen der betroffenen Mitbewerber nach § 7 UWG bzw § 1330 Abs 2 ABGB führen können. Der folgende Beitrag unterzieht die gefundene Lösung einer lauterkeits- und vergaberechtlichen Bewertung und versucht erste Konsequenzen transparent zu machen. Ein kurzer Praxistipp rundet das Ergebnis ab.