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Ein Hauptpolier, der nicht (nachweislich) kann, ein Sub-Subunternehmer, der nicht (ausdrücklich) will, und ein Steuerrückstand.

JudikaturBVwGStephan Heid , Slobodan MaticRPA 2014, 343 Heft 6 v. 1.10.2014

Normen: BVergG § 103 Abs 4

Teilnahmeanträge sind in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Dabei ist an den objektiven Erklärungswert der schriftlichen Angaben des Bewerbers anzuknüpfen. Ein Hätte-sagen-Wollen des Bewerbers ist nicht maßgeblich.

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