VwGH, 25.03.2014, 2012/04/0145
BVergG § 73
Die Regelung des § 73 BVergG 2006 über die Glaubhaftmachung der eigenen Zuverlässigkeit trotz des Vorliegens von Umständen, die die Unzuverlässigkeit indizieren, ist daher vor dem Hintergrund der Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im zitierten Erkenntnis VfSlg 15.216/1998 und den darin zum Ausdruck kommenden Sachlichkeitserwägungen zu sehen.