VwGH, 25.03.2014, 2012/04/0145
BVergG 2006 § 73, BVergG 2006 § 229
Angesichts der Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im zitierten Erkenntnis VfSlg 15.216/1998 kann dem Gesetzgeber nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes nicht unterstellt werden, dass Bietern in einem Vergabeverfahren im Sektorenbereich keine Möglichkeit offen stehen sollte, bei Vorliegen von Umständen, die die Vermutung der Unzuverlässigkeit nach sich ziehen, ihre dennoch bestehende Zuverlässigkeit glaubhaft zu machen. Es ist somit vom Vorliegen einer echten Lücke auszugehen.