VwGH, 25.03.2014, 2012/04/0145
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen bereits anerkannt, dass einzelne nur für den „klassischen“ Bereich vorgesehene Bestimmungen auch für den Sektorenbereich gelten (siehe etwa hinsichtlich der §§ 94 und 98 Z 8 des Bundesvergabegesetzes 2002 das hg Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl 2004/04/0078).